Squid-it.net

Software Nutzungsvereinbarung
-- Desktop-Client, kommerziell --

 

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, dürfen Sie die Freeware nicht herunterladen, installieren oder nutzen. Mit Bestätigung dieser Vereinbarung bestätigen Sie zugleich, dass Sie diese Vereinbarung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB abschließen.

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der DATA-PS GmbH, Auf Mittelfelden 8, 78359 Orsingen (im Folgenden: Anbieter) und deren Kunden in Bezug auf die kostenfreie Überlassung und Nutzung der vom Anbieter entwickelten Software mit dem Namen Squid-it.net Desktop (im Folgenden: Freeware). Diese Vereinbarung bezieht sich ferner auf alle zugehörigen Dokumente und sonstigen schriftlichen, elektronischen oder online zur Verfügung gestellten Materialien sowie sämtliche Kopien der Freeware sowie der Zugehörigen Dokumente und Materialien.

§ 1 - Gegenstand der Vereinbarung

  1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die kostenfreie Überlassung der Freeware nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte. Die Funktionen der Freeware und die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung (im Folgenden: Leistungsbeschreibung) sind in der aktuellen Fassung auf unserem Web-Portal verfügbar (http://www.squid-it.net). Der Kunde wird sich vor Einsatz der Freeware mit den Systemanforderungen vertraut machen und die Freeware im Einklang mit diesen Vorgaben einsetzen. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Freeware und Dienste ist die Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, nicht jedoch mündliche oder schriftliche Aussagen des Anbieters im Vorfeld des Vertragsschlusses.
  2. Der Anbieter kann die Freeware im Rahmen von Aktualisierungen und Releases aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund
  • einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,
  • veränderter technischer Rahmenbedingungen (z.B. neuer Verschlüsselungsstandards) oder
  • des Schutzes der Systemsicherheit.

§ 2 - Rechteeinräumung

  1. Der Kunde erhält für die Laufzeit dieser Vereinbarung ein Einfaches, d.h. nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Freeware im Rahmen des in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsumfangs auf einem oder mehreren Endgeräten (Hardware) zu installieren, auszuführen und zu nutzen. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keinerlei Rechte am Quellcode der Freeware.
  2. Die Nutzung der Freeware ist ausschließlich für die eigene gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Kunden gestattet; eine Nutzung für private Zwecke ist ausgeschlossen.
  3. Die nach dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte umfassen nicht das Recht, eine technische Vorrichtung zu umgehen, die darauf zielt oder den Effekt hat, die Vorschriften dieser Vereinbarung durchzusetzen, den Quell- oder den Objektcode der Freeware zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder, durch Reverse Engineering oder anderweitig, an den Quell- oder den Objektcode der Freeware zu gelangen oder versuchen zu gelangen, Seriennummern oder Ähnliches mit Urheberrechtsvermerken, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsrechten, Markenrechten, Kennzeichenrechten oder anderen Eigentumsrechten auf Kopien der Freeware oder ähnlichen Daten, sowie in Handbüchern, Dokumentationen und anderen Materialien zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken, die Freeware zu vermarkten, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig zu verbreiten oder sie an Dritte weiterzugeben oder zu liefern, die Rechte an der Freeware abzutreten, unter zu lizenzieren oder anderweitig zu übertragen, öffentlich wiederzugeben oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen, z.B. per „Application Software Providing (ASP)“ oder „Software as a Service (SaaS)“, es sei denn, dass dies hier ausdrücklich vorgesehen ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach § 69e UrhG, bleiben unberührt.
  4. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Freeware eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorteile an der Freeware (sowie allen neueren Versionen, die von Anbieter zur Verfügung gestellt werden) beim Anbieter, ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Freeware, einschließlich – ohne Einschränkung – alle Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis, Markenrechte und andere Eigentums- oder Urheberrechte.
  5. Eine Nutzung der Freeware über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist verboten. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Freeware unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der lokalen Komponente der Freeware zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie an den Anbieter zurückzugeben oder nach dessen Wahl zu vernichten.
  6. Der Anbieter kann die Nutzung der Freeware durch den Kunden aus Sicherheitsgründen sowie für Produktverbesserungen und/oder Lizenzprüfungen analysieren. Zu diesem Zwecke kann der Anbieter nach eigenem Ermessen auch technische Maßnahmen in Bezug auf die Funktionalität der Freeware umsetzen, die beurteilen, ob das Nutzungsverhalten des Kunden mit dem angegebenen Verwendungszweck übereinstimmt, und feststellen, ob der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck vom Kunden überschritten wird. Darüber hinaus kann der Anbieter vom Kunden jederzeit verlangen, eine Selbstauskunft über den tatsächlichen Nutzungszweck und/oder das tatsächliche Nutzungsverhalten abzugeben.

§ 3 - Schutzmaßnahmen

Der Kunde ist verpflichtet, die Freeware und die Dokumentation durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien inkl. der Sicherungskopien der Freeware oder Teilen davon sowie der zugehörigen Dokumente und sonstigen schriftlichen, elektronischen oder online zur Verfügung gestellten Materialien an einem geschützten Ort zu verwahren.

§ 4 - Laufzeit und Kündigung

  1. Die Vereinbarung tritt mit ihrer Bestätigung durch den Kunden in Kraft und wird für unbegrenzte Zeit geschlossen. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Kündigungsfristen kündigen. Das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
  2. Jede der Parteien kann die Vereinbarung im Falle einer wesentlichen Verletzung einer Vertragspflicht durch die jeweils andere Partei kündigen, wenn die entsprechende Pflichtverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Mitteilung behoben worden ist.
  3. Die Kündigung kann schriftlich (unterschriebener Brief, Fax) oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Der Kunde hat seine Kündigung an DATA-PS GmbH, Auf Mittelfelden 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, E-Mail: info@data-ps.de zu richten.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, mit Kündigung oder Ablauf der Vertragslaufzeit die Freeware auf seinen Rechnern löschen und jede weitere Nutzung der Freeware unterlassen. Nach Vertragsende hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die von ihm in der Freeware gespeicherten Daten. Es obliegt dem Kunden, die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüberhinausgehenden Bereitstellung oder Aufbereitung der Daten ist der Anbieter nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird der Anbieter die Daten des Kunden löschen, die er zur Erfüllung der Vereinbarung verarbeitet hat, sofern der Anbieter nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, ist der Anbieter berechtigt, die Verarbeitung der Daten einzuschränken.

§ 5 - Updates, Upgrades

Der Anbieter kann nach eigenen Ermessen Updates und/oder Upgrades zu der Hauptversion der Freeware anbieten. Hierzu zählt insbesondere die Korrektur von Fehlern, Sicherheitspatches sowie Verbesserungen von Funktionen (z.B. Optimierungen in der Programmausführungsgeschwindigkeit) oder Änderungen des Funktionsumfangs. Je nach Umfang der Änderung wird die neue Version der Freeware durch den Anbieter nach eigenem Ermessen durch eine Änderung der Nummerierung hinter der Hauptversionsnummer gekennzeichnet (Version 1.0.0, 1.0.1, 1.1.0 usw.). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Updates und/oder Upgrades der Freeware bereitzustellen. Entscheidet sich der Anbieter jedoch für die Bereitstellung von Updates und/oder Upgrades, so ist der Kunde im Sinne einer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, die Freeware so schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich, auf eigene Kosten auf die jeweils aktuelle Version der Freeware zu aktualisieren. Alle Nutzungsrechte, die für die Freeware gelten, gelten auch für etwaige Updates innerhalb dieser Hauptversion.

§ 6 - Garantien

Garantien und Zusicherungen von Eigenschaften durch den Anbieter sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie in Schriftform (mit Unterschrift) erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet sind.

§ 7 - Gewährleistung, Haftung

  1. Bei kostenfreier Überlassung der Freeware ist die Mängelhaftung des Anbieters gemäß § 600 BGB auf Arglist und die Haftung gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter kraft Gesetzes zwingend haftet, insbesondere wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen des vorstehenden Abs. 1 vorliegen.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
  4. Es obliegt dem Kunden, Mängel der Freeware unverzüglich nach deren Entdeckung dem Anbieter anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

§ 8 - Geheimhaltung

Die vom Anbieter angebotene Freeware sowie die zugehörigen Dienste und alle Handbücher, Daten, Dokumentation und anderer vom Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien enthalten wesentliche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die als vertrauliche Informationen des Anbieters gelten. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen des Anbieters nicht an Dritte weitergeben und die vertraulichen Informationen des Anbieters nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwenden.

§ 9 - Schlussbestimmungen

  1. Soweit diese Vereinbarung nicht Bestandteil eines Hauptvertrages ist (z.B. einer Servicevereinbarung), enthält sie die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle etwaigen Angebote, Verständigungen, Angaben, Garantien, Abkommen oder jegliche andere Äußerungen (unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich) zwischen den Parteien in Bezug auf die Freeware und bindet die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Die Geltung abweichender oder über diese Vereinbarung hinausgehender Bestimmungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn der Anbieter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn der Anbieter einen Antrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder diese einem vertraglichen Dokument des Kunden beigefügt sind und der Anbieter der Einbeziehung im Einzelfall oder generell nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Der Anbieter ist grundsätzlich berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen Vereinbarung mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang dieser Information widerspricht. Auf diese Wirkung des Schweigens wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung, besteht die Vereinbarung zu den bestehenden Konditionen fort.
  3. Soweit in der Vereinbarung nicht anders vorgesehen, können sämtliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung auch per E-Mail erfolgen. Der Anbieter kann hierzu die vom Kunden bei Vertragsanbahnung angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig seine E-Mails abzurufen und – soweit nötig – die jeweils aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.
  4. Auf diese Vereinbarung ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
  5. Erfüllungsort ist Orsingen-Nenzingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Singen (Hohentwiel), sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter behält sich aber das Recht vor, am Wohnort/Hauptsitz des Kunden zu klagen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Ziel der Vereinbarung rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

Wenn Sie Fragen hinsichtlich dieser Vereinbarung haben, können Sie sich schriftlich oder per E-Mail an uns wenden: DATA-PS GmbH, Auf Mittelfelden 8, 78359 Orsingen, E-Mail: info@data-ps.de

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